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Dolmetschen > Amtliches Dolmetschen

Amtliches Dolmetschen realisiert ein Dolmetscher, der in der Liste der Gutachter, Dolmetscher und Übersetzer in Einklang mit der Verordnung des Justizministeriums Nr. 490/2004 Gb., mit der das Gesetz Nr. 382/2004 Gb. in gültiger Rechtssprechung ausgeführt wird, registriert ist. Ein solches Dolmetschen werden Sie größtenteils für amtliche Zwecke benötigen (Hochzeiten, Gerichtsprozesse u. ä.).

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