Dolmetschen > Amtliches Dolmetschen
Amtliches Dolmetschen realisiert ein Dolmetscher, der in der Liste der Gutachter, Dolmetscher und Übersetzer in Einklang mit der Verordnung des Justizministeriums Nr. 490/2004 Gb., mit der das Gesetz Nr. 382/2004 Gb. in gültiger Rechtssprechung ausgeführt wird, registriert ist. Ein solches Dolmetschen werden Sie größtenteils für amtliche Zwecke benötigen (Hochzeiten, Gerichtsprozesse u. ä.).