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Übersetzungen > Beglaubigte Übersetzungen

Eine amtlich beglaubigte Übersetzung, eine Übersetzung mit amtlicher Beglaubigung, eine amtliche Übersetzung, eine beglaubigte Übersetzung und eine Übersetzung mit Siegel sind unterschiedliche Bezeichnungen für den gleichen Übersetzungstyp – eines solchen, der von einem vereidigten Übersetzer angefertigt wird, der vom Justizministerium der Slowakischen Republik registriert und in die Liste der Gutachter, Dolmetscher und Übersetzer im Einklang mit der Verordnung Nr. 490/2004 Gb., mit der das Gesetz Nr. 382/2004 Gb. in gültiger Rechtssprechung ausgeführt wird, eingetragen ist.

Eine solche Übersetzung ist untrennbar mit dem Quellentext und mit dem Beglaubigungsanhang (Beglaubigungsformel des Übersetzers mit Unterschrift und rundem Dienstsiegel) verbunden.

Falls Sie das Original des Dokuments, welches amtlich übersetzt wird, auch in Zukunft benötigen werden, empfiehlt es sich, zuerst eine notariell beglaubigte Kopie anfertigen zu lassen.

Amtliche Übersetzungen jedweder Dokumente, Verträge, Zeugnisse oder Bestätigungen fertigen wir in ausgewählten Sprachen und deren Kombinationen im Termin von 3 Werktagen, innerhalb von 48 Stunden, innerhalb von 24 Stunden, gegebenenfalls umgehend an.

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